Förderung darf nicht stärker sinken als Arbeitslosigkeit

Veröffentlicht am 14.10.2011 in Bundespolitik

Die Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles begrüßt das NEIN des Bundesrates zur Mittelkürzung bei den Förderinstrumenten für Arbeitslose

BERLIN/REGION: „Die sogenannte Instrumentenreform der Bundesregierung geht zu Recht in den Vermittlungsausschuss“, kommentiert Andrea Nahles da Nein des Bundesrates zu den geplanten Mittelkürzungen bei der Förderung von Menschen ohne Arbeit. „Mit ihren strukturellen Kürzungen belässt Ursula von der Leyen gerade Langzeitarbeitslose ohne Perspektive. Weil künftig das Geld bei der Aus- und Weiterbildung fehlt, müssen wir später in Form von Sozialausgaben um ein Vielfaches
mehr ausgeben.“ Deshalb muss das Bundesministerium aus Sicht der Generalsekretärin „stark nachbessern.“

Nicht mal ansatzweise würden von der Leyens Vorschläge dem Thema Fachkräftesicherung oder dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit gerecht. Andrea Nahles beklagt: „Gerade für Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen wie Geringqualifizierte, Migrantinnen und Migranten, Frauen und Ältere fehlt es an spezifischen Förderansätzen. Die Gefahren eines gespaltenen Arbeitsmarktes werden weder erkannt, noch angegangen. Dabei ist unbestritten, dass der Strukturwandel und der globale Wettbewerb lebensbegleitendes Lernen immer wichtiger werden lassen.“

Nicht stehen lassen könne man, dass in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt 26,5 Milliarden Euro auf Kosten von Arbeitsuchenden gekürzt werden sollen. Hinzu kommen zwischen 2012 bis 2015 Kürzungen bei der Überweisung des Bundes aus dem Mehrwertsteueraufkommen von rund 12 Milliarden Euro bei der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Weiterer Anstoß: Die öffentlich geförderte Beschäftigung würde drastisch zurückge-fahren. Ein leistungsfähiger öffentlich geförderter bzw. sozialer Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung damit verhindert. Die JobPerspektive, die zum ersten Mal eine echte Chance für Langzeitarbeitslose auf dauerhafte Beschäftigung geboten hatte, würde so verändert, dass sie nicht mehr praktikabel ist. Sie wäre faktisch abgeschafft, denn die jeweilige Förderdauer beträgt maximal 24 Monate.

Was Nahles an dem Entwurf ebenfalls stört: Die Fördermöglichkeiten für einzelne Gruppen schwerbehinderter Menschen sollen verschlechtert werden, indem die maximale Finanzierungsdauer des Eingliederungszuschusses gekürzt wird. „Das ist die falsche Politik“, sagt Nahles. „Menschen, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, dürfen nicht alleine gelassen werden.

Einen durchaus erfreulichen Punkt bemerkt Nahles: „Laut Entwurf werden die Leistungen zur Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung erfreulicherweise entfristet. Das Problem hierbei: Der neu eingeführte Zwang zur hälftigen Kofinanzierung durch Dritte ist kontraproduktiv, denn gerade in sozialen Brennpunkten fehlt den Kommunen das Geld.

Mit Sorge sieht Nahles, dass es einen unbürokratischen Zugang zu Leistungen zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss weiterhin nicht geben wird. „Statt dessen wird der Vermittlungsgutschein entfristet, er bleibt Pflichtleistung und es bleibt bei den Auszahlungsmodalitäten an den privaten Arbeitsvermittler. Das ist ein Klientelgeschenk der FDP und deckt sich nicht mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen zum Instrument.“

Verfehlt sei zudem die vorgesehene Umwandlung zahlreicher Pflichtleistungen in Ermessensleistungen. „Die Beschränkung der Rechtsansprüche Arbeitsuchender bedeutet, dass Vermittler kein ernsthaftes Ermessen ausüben können, sondern wegen fehlender finanzieller Mittel quasi zum Nein gezwungen sind,“ moniert Nahles.

Auch der Weg in die Selbständigkeit werde für viele Menschen verbaut, da der in der Großen Koalition geschaffene Gründungszuschuss im SGB III von einer Pflicht- in eine
Ermessensleistung umgewandelt wird. Die Förderkonditionen würden zudem verschlechtert und die Zugangsvoraussetzung verschärft. „ So wird es wird kaum noch zu Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus kommen“, fürchtet Nahles. Auch die Die BA habe in einer Stellungnahme klar dargelegt, dass sie nicht glaubt, dass sich diese Kürzungsziele realisieren lassen. Reine Ermessensleistung würde auch der sechs monatige Anspruch auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Komplett gestrichen werden soll der Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer und der Ausbildungsbonus für Insolvenzlehrlinge. Ebenfalls die Entgeltsicherung für und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer.

„Es ist ganz offensichtlich: Arbeitsuchende helfen dem Bundesfinanzminister unfreiwillig bei der Sanierung des Haushaltes. Hier trifft es zur Abwechslung die Älteren“, bedauert Nahles.

Völlig fehlen Andrea Nahles in der Reform die zentralen Themen Fachkräftesicherung, demographischer Wandel, Strukturwandel, Integration von Migrantinnen und Migranten sowie die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen.
Andrea Nahles hofft: „Frau von der Leyen wird sich jetzt hoffentlich auch noch einmal mit den Interessen der Arbeitssuchenden auseinandersetzen und den umfangreichen
Expertisen aus Wissenschaft und Verbänden. Sie hatten sich schon nach der 2. Lesung des Gesetzes gegen diese Reform ausgesprochen.“

 
 

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